Pflegestufen

Das Pflegegeld kommt Menschen zu Gute, die regelmäßige Pflege benötigen. Das Pflegegeld wird dann ausbezahlt, wenn mehr als 65 Stunden im Monat Pflege notwendig sind und dieser Bedarf mindestens sechs Monate bestehen bleibt.


Die Höhe des Pflegegelds variiert je nach Pflegestufe der HeimbewohnerInnen.

Zweck des Pflegegeldes

Das Pflegegeld bekommen Menschen die regelmäßig Pflege brauchen. Diese Menschen sollen dadurch selbstbestimmt leben können. Selbstbestimmt leben heißt, dass man selber sagen darf, was man tun möchte, auch wenn man Unterstützung braucht.

Anspruch auf Pflegegeld

Man bekommt Pflegegeld, wenn man mehr als 65 Stunden im Monat Pflege braucht und wenn das wahrscheinlich mindestens 6 Monate dauern wird.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld bekommt man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt davon ab, welche Pflegestufe man hat.


Es gibt 7 Pflegestufen.

Stufe 1

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat werden 162,50 Euro ausbezahlt.

Stufe 2

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat werden 299,60 Euro ausbezahlt.

Stufe 3

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat werden 466,80 Euro ausbezahlt.

Stufe 4

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat werden 700,10 Euro ausbezahlt.

Stufe 5

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat und der Notwendigkeit einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers/einer Pflegerin werden 951,00 Euro ausbezahlt.

Stufe 6

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat und der Notwendigkeit einer flexiblen oder ständigen Betreuung werden 1.357,90 Euro ausbezahlt.

Stufe 7

Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat und Bewegungsunfähigkeit werden 1.745,10 Euro ausbezahlt.


Finanzierung

Nützliche Links

 

Information

Telefon +43 3133 / 32 590

Fax +43 3133 / 32 590 -309

info(at)pflegehaus-nestelbach.at

Pflegeheim Nestelbach

Betriebsgesellschaft mbH

Dorfplatz 20

8302 Nestelbach